Herzlich Willkommen / Welcome / Bienvenue

Ich freue mich, Sie auf der Seite meiner Kanzlei begrüßen zu können.

Als Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Migrationsrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten zum Ausländer- und Asylrecht, Aufenthaltsrecht und Flüchtlingsschutz. Außerdem setze ich mich für Sie ein in den Bereichen Sozialrecht und Verwaltungsrecht.

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an mich!

Ihre

Dr. Simone Böhne

Meine Leistungen

  • Beratung und Vertretung

    Zu all Ihren Fragen und Problemen aus den Bereichen Ausländer- und Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Flüchtlingsrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht berate ich als Rechsanwältin mit Schwerpunkt Migrationsrecht kompetent und individuell. Außerdem vertrete ich Sie engagiert und zuverlässig in behördlichen und gerichtlichen Verfahren.

  • Vorbereitung der Anhörung beim BAMF

    Die Anhörung des Asylbewerbers durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sog. „Interview“, bildet das Herzstück des Asylverfahrens und ist in seiner Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens kaum zu überschätzen. Dementsprechend gilt mein besonderes Augenmerk bei der Betreuung meiner Mandanten im Asylverfahren der sorgfältigen, individuellen Vorbereitung dieser Anhörung.

    Auch eine Begleitung zur Anhörung ist möglich, wenn gewünscht.

  • Terminsvertretung

    Sehr gerne vertrete ich Sie als Kollegen von außerorts oder im Fall von Terminkollisionen bei Ihren Terminen vor dem Verwaltungsgericht Minden. Selbstverständlich möchte ich – wie in eigenen Angelegenheiten – auch Ihren Termin kompetent und aktiv wahrnehmen, weshalb Sie von einer sorgfältigen Vorbereitung meinerseits ausgehen können. Alle weiteren, mit der Vertretung in Zusammenhang stehenden Aufgaben vereinbaren wir gerne individuell.

  • Kosten

    Die Kosten für die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn nichts anderes vereinbart ist. Hiernach sind sie in der Regel abhängig vom Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit sowie vom jeweiligen Verfahrensgang. Die voraussichtlich anfallenden Kosten können also nur für den jeweils konkreten Fall berechnet werden.

    Zulässig ist aber auch die Vereinbarung einer im Vorhinein bestimmten Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit, die allerdings gewissen gesetzlichen Anforderungen genügen muss.

    Sollten das RVG keine Bestimmung über die von Ihnen gewünschte Leistung treffen oder Sie eine Vergütungsvereinbarung wünschen, können wir zu Beginn meines Tätigwerdens eine solche Vereinbarung treffen.

    In jedem Fall lege ich Wert darauf, dass die anfallenden Kosten von Beginn unserer Zusammenarbeit an für Sie transparent sind.

ÜBER MICH

Werdegang:

  • Studium der Rechtswissenschaften in Greifswald und Freiburg i. Br.
  • Referendariat in Nürnberg/Ansbach
  • Praktikum beim UNHCR in Nürnberg
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Greifswald
  • Stipendiatin der DFG
  • Promotion in Greifswald
  • Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Migrationsrecht
  • Rechtsberaterin der Diakonie

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft für Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • amnesty international

Hier finden Sie mich

Dr. Simone Böhne
Rechtsanwältin

Hufschmiede 23
32423 Minden

Telefon: 0571 – 388 55724
Telefax: 0571 – 388 54849

kanzlei@ra-boehne.de
www.ra-boehne.de

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Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Ausländer- und Asylrecht

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* …und um wahrhaft aufgefaßt zu werden, muß sie in ihrem Begriff und in dessen Dasein zu erkennen sein. (G. W. F. Hegel)